Die Zusammenarbeit mit Kindern und Eltern
Die Zusammenarbeit mit den Kindern und ihren Eltern war und ist im Kinderhaus ein wichtiger Faktor, um Veränderungen zu ermöglichen. Seit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) am 01. Januar 2012 hat dies auch Auswirkungen auf die pädagogische Arbeit in der Einrichtung.
Ziel ist es, ein Klima des gegenseitigen Vertrauens zwischen Eltern, Kind und Mitarbeitern zu ermöglichen. In der täglichen pädagogischen Arbeit wird ein Umfeld geschaffen, in welchem eine Beteiligung der Kinder erwünscht ist, ermöglicht und unterstützt wird.
Beteiligung / Partizipation / Kinderkonferenz
Die Kinder sind der Mittelpunkt unserer pädagogischen Arbeit. Daher ist die Partizipation ein grundsätzlicher und wesentlicher Bestandteil der demokratischen Lebensweise in unserem Hort. Die Kinder haben das Recht, ihre Meinung und Interessen frei zu äußern. Wir hören den Kindern aufmerksam zu, nehmen sie ernst und lassen sie in ihren eigenen Angelegenheiten mitbestimmen. Dafür schaffen wir im Hortalltag entsprechend ihrem Alter und ihrer Entwicklung verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten. wichtige Entscheidungen, wie die Planung der Ferienangebote oder die Abstimmung von Regeln gibt es regelmäßige Kinderkonferenzen.
Beteiligung von Eltern
Die Eltern tragen die Hauptverantwortung für die Bildung und Erziehung ihres/r Kindes/r. Sie sind die ersten und wichtigsten Bezugspersonen. Wir nehmen sie in ihrer Elternkompetenz ernst, unterstützen und wertschätzen sie. Die Familie und der Hort sind gemeinsam für das Wohl des einzelnen Kindes verantwortlich. Ein enger Dialog auf Augenhöhe und ein nachvollziehbarer Informationsfluss sind unabdingbar. Dafür bieten wir für eine partnerschaftliche Gestaltung Tür- und Angelgespräche, aber auch individuelle Elterngespräche jeweils am ersten Mittwoch des Monats oder nach individueller Absprache an.
Für eine Weiterentwicklung des Kinderhauses und die Vertretung der Belange der Eltern wird jährlich ein Elternrat gewählt. Dieser unterstützt uns auch bei der Planung und Durchführung von Festen und wird in regelmäßigen Sitzungen über verschiedene Entwicklungen und Planungen informiert.
Beschwerdemanagement
Über die Beteiligung im Kindergarten- und Hortalltag hinaus haben alle Kinder und Eltern das Recht, sich mit Hinweisen, Anregungen und Ideen an die pädagogischen Fach- und Führungskräfte sowie die Elternvertreter zu wenden. Diese Kontaktaufnahmen in jeglicher Form drücken den Wunsch nach Veränderung aus. Dazu sind in unserem Haus entsprechende Möglichkeiten zur Aufnahme dieser Wünsche geschaffen (Wunschkasten neben der Küchentür, Mailpostfach, tägliche Erreichbarkeit der Gruppenerzieherin und der Einrichtungsleitung.)
Das „Wunschmanagement“ zeichnet sich dadurch aus, dass jegliche Formen von Wünschen zugelassen werden. Damit soll der erste Druck (Belastung) abgebaut werden. Nun beginnt ein Prozess, in dem Lösungen erarbeitet und überprüft werden. Dieser Prozess benötigt Zeit und Mut zum Perspektivwechsel aller Beteiligten.
Grundsätze:
Jede pädagogische Fachkraft ist verpflichtet, alle Wünsche von Eltern und Kindern aufzunehmen.
Wünsche, die die pädagogische Fachkraft selbst lösen kann, werden von ihr gelöst. Ist eine Lösung nicht möglich, erstellt sie einen Gesprächsvermerk mit Datum, Namen und Beweggrund, den eventuellen Lösungsvorschlägen bzw. bereits eingeleiteter Maßnahmen und reicht ihn weiter an den oder die Adressaten des Wunsches bzw. die Einrichtungsleitung.
Die pädagogische Kraft, die den Wunsch entgegengenommen hat, bleibt bis zur Lösung in der Verantwortung der Rückmeldung.
Der Prozessverlauf wird dokumentiert und dient der Erfassung des Wunsches, der Vereinbarung einer Zielstellung und der zeitnahen Korrektur.
Mögliche Ausdrucksformen für Wünsche:
Schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail
Mündlich im persönlichen Gespräch oder per Telefon
Wünsche von allgemeinem Interesse werden im Kinder- und Elternrat besprochen und die Ergebnisse für alle Eltern in Elternbriefen veröffentlicht.
Kontakt
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Stadtverwaltung Leisnig
Markt 1
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Telefon: 034321 - 6660
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