Hausordnung

Hausordnung
Kindertagesstätte Funtasia
OT Altenhof Nr. 13 04703 Leisnig
1. Unsere Kindertagesstätte ist von 06.00 – 16.30 Uhr geöffnet.
2. Personensorgeberechtigte und Besucher haben die Hausordnung der Kindertagesstätte Funtasia, sowie die Anordnungen der Leiterin der Einrichtung bzw. des Personals der Einrichtung einzuhalten.
3. Die maximale Betreuungszeit für das Kind ist einzuhalten.
4. Der Weg zur Kindertagesstätte, sowie der Nachhauseweg liegen im Verantwortungsbereich der Eltern. Sie haben selbst zu entscheiden, ob ihr Kind den Weg alleine antreten kann. Dafür ist eine schriftliche Erklärung notwendig. Telefonische Mitteilungen sind nicht verbindlich. Bei Unklarheiten bleibt das Kind in unserer Einrichtung.
5. Die Aufsichtspflicht der Eltern über das Kind beginnt und endet mit der Übergabe des Kindes an die Erzieherin und umgekehrt. Bei der Übergabe ist ein Blickkontakt zwischen den Erwachsenen zwingend erforderlich.
6. Abholberechtigten darf das Kind nur mit einer schriftlichen Erklärung (Abholvollmacht) der Sorgeberechtigten, oder mit einem Eintrag dieser in der Kartei des Kindes übergeben werden. Unbekannte müssen sich zusätzlich mit ihrem Personalausweis ausweisen.
7. Treten bei einem Kind unserer Einrichtung oder einem Familienmitglied übertragbare Krankheiten auf (z.B. Durchfall, Erbrechen, eitrige Erkrankungen, Masern, Scharlach, Diphtherie, Keuchhusten, Mumps, Röteln, Läuse), muss das Kind einem Arzt vorgestellt werden und eine Mitteilung an die Kita erfolgen. Bei der Wiederaufnahme ist ein ärztliches Attest „Gesundheitsbescheinigung“ vorzulegen.
8. Gesundheitliche Störungen beim Kind sind den Erzieherinnen mitzuteilen. Dazu gehören: Verabreichung von Medikamenten und gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Schürfwunden oder aufgetretene Schmerzen.
9. Gesundheitliche Auffälligkeiten, die während des Aufenthaltes in unserer Einrichtung auftreten, werden den Eltern beim Abholen der Kinder mitgeteilt. Bei einer Körpertemperatur über 38,5 °C, mehrmaligem Durchfall, Erbrechen oder einem Unfall werden die Eltern benachrichtigt und müssen ihr Kind abholen. Nach 2 beschwerdefreien Tagen ohne Gabe von Medikamenten darf das Kind wieder in die Einrichtung gebracht werden.
10. Die Personensorgeberechtigten unterliegen der Meldepflicht gegenüber des Trägers der Einrichtung. Das betrifft die Änderung der elterlichen Sorge, Familienstand, Adresse, Kontodaten, Telefonnummern oder Vollmachten.
11. Das Betreten der Gruppenzimmer beim Bringen und Abholen der Kinder ist aus hygienischen Gründen nur ohne Straßenschuhen oder mit Schutzüberzieher gestattet.
12. Das Gartentor und die Haustüren sind zum Schutz der Kinder geschlossen zu halten.
13. Im Hinblick auf unsere pädagogischen Angebote sollte ihr Kind bis 08.30 Uhr in der Einrichtung sein.
14. Die Speisenversorgung erfolgt auf Grundlage eines Vertrages mit dem Speiseservice Lange. Von der Kita wird die Essenbestellung / Essenabbestellung täglich 08.00 Uhr telefonisch vorgenommen. Bei Fernbleiben des Kindes von der Einrichtung, muss eine Benachrichtigung bis dahin erfolgen. Dies ist persönlich oder telefonisch über 034321 / 12691 und 0172 / 2456539 möglich. Bei unentschuldigtem Fehlen ist das Essengeld für den Tag zu bezahlen. Wir bitten die Eltern, die das Frühstück und Vesper für ihr Kind mitgeben, gesunde, nicht zu süße Lebensmittel mitzugeben und auf leicht verderbliche Lebensmittel zu verzichten.
15. Medikamente dürfen von den Erzieherinnen nur in dringenden Fällen verabreicht werden. Dafür ist eine ausdrückliche Vollmacht des Kinderarztes und der Sorgeberechtigten notwendig mit genauer Dosierungsangabe. Arzeneimittel gehören nicht in Kinderhände und deshalb nicht in den Rucksack des Kindes. Die Eltern übernehmen die volle Verantwortung über die Folgen der Medikamentengabe bei mitgebrachten Medikamenten. Fiebermittel und Antibiotika werden nicht verabreicht!
16. Alle Sachen Ihres Kindes sind mit dem Namen zu beschriften. Dadurch wird unnötiges Vertauschen oder dem Verlust der Sachen vorgebeugt. Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.
17. Spielzeug bitte nur am Spielzeugtag mitgeben oder nach Vereinbarung. Für die mitgebrachten Sachen wird keine Haftung übernommen.
18. Beim Besuch der Einrichtung sind kein Schmuck sowie Schlüsselbänder, Hosenträger und Kordeln an den Kleidungsstücken zu tragen. Das Verletzungsrisiko ist zu groß. Trägt Ihr Kind diese Dinge doch, übernehmen Sie die volle Verantwortung. Sie werden gegebenenfalls durch die Erzieherinnen abgenommen und bis zum Abholen bei uns verwahrt.
19. Die Kinder sollten in der Kita zweck- & witterungsgerechte Kleidung tragen. Dazu gehören Wechselsachen, feste Hausschuhe (keine Pantoffeln) oder Sandalen und Matschsachen. Die Wechselsachen sind regelmäßig auf ihre Vollständigkeit, Passgenauigkeit und Jahreszeitentauglichkeit zu überprüfen.
20. Das Rauchen ist auf dem gesamten Gelände der Einrichtung verboten.
21. Die Hausordnung ist Bestandteil des Betreuungsvertrages.
Kontakt
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Stadtverwaltung Leisnig
Markt 1
04703 Leisnig
Telefon: 034321 - 6660
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