Hausordnung
Hausordnung Kinderhaus Sitten mit Außenstelle Grundschule
In unserem Hort treffen täglich unterschiedliche Menschen aufeinander. Kinder, Erzieherinnen, Eltern und Gäste sollen sich bei uns wohlfühlen. Dazu bedarf es eines respektvollen und rücksichtsvollen Umgangs miteinander. In unserer Hausordnung sind deshalb Regeln festgeschrieben, die das friedliche und sichere Zusammenleben in unserer Einrichtung unterstützen und uns helfen Ordnung, Sicherheit und ein gutes Miteinander zu schaffen.
Unser Miteinander
Respekt und Rücksicht
Alle Kinder sind im Kinderhaus willkommen und haben die gleichen Rechte. Erwachsene und Kinder achten diese. Wir gehen freundlich und respektvoll miteinander um, hören einander zu und respektieren die Meinungen, Gefühlen und Grenzen anderer. Beschimpfungen, Beleidigungen und körperliche Auseinandersetzungen sind verboten.
Sicherheit
Wir achten darauf uns selbst und andere nicht in Gefahr zu bringen. Deshalb sind die festgelegten Regeln für die jeweiligen Bereiche einzuhalten. Die Kinder werden dazu aktenkundig zu Beginn jeden Schuljahres belehrt. Regeln sind in Bild und Schrift sichtbar im Haus angebracht.
Im Kinderhaus tragen alle Kinder und Erzieherinnen Hausschuhe oder andere geeignete rutschfeste Fußbekleidung.
Türen und Tore sind stets geschlossen zu halten.
Das Mitführen von Waffen und Messern jeglicher Art ist zu jeder Zeit für alle Kinder, ErzieherInnen und Besucher des Kinderhauses untersagt.
Verantwortung
Wir gehen sorgfältig mit allen Spielsachen, Geräten und Materialien um. Wir helfen uns gegenseitig und unterstützen andere bei den Dingen, die sie noch nicht so gut können.
Kinder melden sich bei den ErzieherInnen ab/an wenn sie den Spielbereich verlassen oder wechseln (z.B. zum Toilettengang).
Ehrlichkeit
Wir sagen die Wahrheit und suchen bei Konflikten das Gespräch, um gemeinsam Lösungen zu finden.
Öffnungszeiten und Betreuung
Mit dem Abschluss eines Betreuungsvertrages können Kinder im Kinderhaus und der Zweigstelle in der Grundschule betreut werden.
Hortbetreuung findet von 6.00-7.40 Uhr und von 11.30-16.30 Uhr statt. In den Ferien ist eine durchgehende Betreuung von 6.00-16.30 Uhr möglich. Die Betreuung (Aufsichtspflicht) beginnt mit der Begrüßung zwischen Kind und ErzieherIn und endet mit der Verabschiedung.
Zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie nach Christi Himmelfahrt und an den letzten beiden Sommerferientagen bleibt die Einrichtung geschlossen. Die Bekanntgabe weiterer Schließzeiten erfolgt rechtzeitig, in der Regel mit der Jahresplanung.
Nachhauseweg
Mit dem Verlassen des Hort-/Schulgeländes endet die Aufsichtspflicht der ErzieherInnen. Kinder verabschieden sich immer, wenn sie das Gelände der Einrichtung verlassen.
Kinder, die mit dem Bus nach Hause fahren sollen, benötigen dafür eine schriftliche Vollmacht der Sorgeberechtigten mit Angabe der Busliniennummer und Fahrzeit. Der Weg zum Bus entspricht dem selbständigen Heimweg und wird nur dann durch die ErzieherInnen begleitet, wenn dies personell möglich ist.
Kinder können nur durch Sorgeberechtigte oder von ihnen bestimmten Personen abgeholt werden.
Personen die aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum sichtbar eingeschränkt sind, können ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen. Wir übergeben die Kinder in einem solchen Fall nicht.
Mitteilungen
Mitteilungen zu Abholung oder selbständigem Heimweg bedürfen der Schriftform und können als Dauervollmacht, durch schriftliche Mitteilung oder per E-Mail von einer hinterlegten E-Mail- Adresse übermittelt werden. Hier soll vorzugsweise Lernsax unter:
genutzt werden.
Der Abruf der Mitteilungen im Lernsax erfolgt bis täglich 10.00 Uhr durch die ErzieherInnen des Kinderhauses. Spätere Mitteilungen müssen zusätzlich telefonisch unter 034321 13657 oder
0172 2455923 angekündigt werden, da eine zeitlich lückenlose Kontrolle von Mails nicht möglich ist.
Abmeldung bei Fernbleiben
Kinder, welche den Hort einmal nicht besuchen, müssen von den Sorgeberechtigten abgemeldet werden. Hier genügt in der Schulzeit auch die Mitteilung durch die Schule.
In den Ferien sind Abmeldungen bis 8.30 Uhr des betreffenden Tages vorzunehmen. Dies ist über Lernsax möglich. Ab 9.00 Uhr werden die Eltern unentschuldigter Kinder angerufen. Bei Kindern, die den Weg zum Hort selbständig bewältigen, wird im Falle des nicht Erreichens der Sorgeberechtigten die Polizei informiert.
Kranke Kinder
Das Wohlbefinden der Kinder ist Voraussetzung für die Teilnahme am Gemeinschaftsleben der Einrichtung. Bei auftretenden Erkrankungen /Verletzungen werden die Kinder in der Einrichtung erstversorgt und dann die Eltern umgehend informiert. Dazu müssen alle Sorgeberechtigte erreichbare Notfallnummern hinterlegen.
Kinder mit ansteckenden Erkrankungen werden aufgrund des Infektionsschutzgesetzes nicht betreut. Die Sorgeberechtigten sind zur Mitteilung über ansteckende Krankheiten verpflichtet. Die Wiederzulassung nach einer solchen Erkrankung beträgt 48 Stunden nach Symptomfreiheit oder der ärztlichen Beurteilung. Bei meldepflichtigen Erkrankungen ist die schriftliche Bestätigung der Sorgeberechtigten über erfolgte Behandlung (z.B. Läuse) und/oder die mündlich erfolgte ärztliche Bestätigung notwendig.
Hausaufgaben
Hausaufgabenbetreuung stellt ein Angebot des Hortes dar. Die Kinder der Klassen 1 und 2 erledigen ihre Hausaufgaben an den Tagen Montag und Mittwoch im Klassenverband, unmittelbar nach dem Mittagessen. Den Kindern der Klassen 3 und 4 steht am Donnerstag von 13.00 bis 14.30 Uhr ein Hausaufgabenzimmer zur Verfügung. Die Kinder entscheiden selbst, welche Hausaufgabe erledigen. Erzieherinnen sind dabei Ansprechpartner und unterstützen die Kinder bei der selbständigen Erledigung.
Getränke und Vesperversorgung
Zusätzlich zum Betreuungsentgelt wird vom hinterlegten Konto halbjährlich das Getränkegeld abgebucht. Diese Abbuchung nimmt die Stadt Leisnig für das erste Halbjahr im Januar und für das zweite Halbjahr im Juli vor. Pro Monat werden 1,50 Euro (9,-€ im Halbjahr) berechnet. Die Vesperversorgung wird nach Anwesenheit mit 0,50 Euro pro Tag von der „Flotten Küche“ abgebucht.
Feste und Veranstaltungen
Während Festen und Veranstaltungen, welche nach der regulären Öffnungszeit der Einrichtung stattfinden, sind die Personensorgeberechtigten bzw. von ihnen beauftragten Begleitpersonen aufsichtspflichtig. Für Fotos, welche, während dieser Veranstaltungen entstehen, sowie deren Verwendung, übernimmt das Personal des Kinderhauses keine Haftung. Diese obliegt dem jeweiligen Urheber. Der rücksichtsvolle Umgang mit angefertigten Bildern wird dabei von allen Veranstaltungsbesuchern erwartet.
Veröffentlichungen und Aushänge
Alle Auslagen und Aushänge bedürfen der Genehmigung durch die Einrichtungsleitung.
Alarm und Evakuierung
Im Kinderhaus finden jährlich Evakuierungsübungen statt. Dies dient der Sicherheit der Kinder im Katastrophenfall. Der Zeitpunkt wird daher aus Gründen der Realitätsnähe nicht bekannt gegeben.
Kommunikation mit Sorgeberechtigten- Informationen
Zur Information der Sorgeberechtigten wird hauptsächlich über das LERNSAX Portal gearbeitet. Informationen werden in Form von Mitteilungen oder E-Mail an die Personensorgeberechtigten herangetragen. Diese wiederum haben die Möglichkeit den Hort per E-Mail:
für Abmeldungen/ Änderungsmeldungen:
oder
für Mitteilungen an die Leitung:
oder zu kontaktieren.
Telefonisch sind wir erreichbar unter:
im Kinderhaus: 034321 13657
in der Grundschule: 034321 68034
Mobil: 0172 2455923
Kooperation und Kommunikation
„Elternabende“ finden für Sorgeberechtigte regelmäßig in Abstimmung mit der Grundschule statt. Zu den „Elternsprechstunden“ am 1. Mittwoch jeden Monats (ausgenommen Ferien) können Termine von Sorgeberechtigten oder ErzieherInnen vereinbart werden. Im Bedarfsfall können Gespräche individuell vereinbart werden.
Kontakt
Sie haben Fragen? Rufen sie an!
Stadtverwaltung Leisnig
Markt 1
04703 Leisnig
Telefon: 034321 - 6660
E-Mail: