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Gesetzlicher Auftrag

Die Aufgaben und Ziele unserer pädagogischen Arbeit sind im § 2 des sächsischen Kindertagesstättengesetzes definiert.

 

Der ganzheitliche Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag dient vor allem 1. dem Erwerb und der Förderung sozialer Kompetenzen wie der Selbständigkeit, der Verantwortungsbereitschaft und der Gemeinschaftsfähigkeit, der Toleranz und Akzeptanz gegenüber anderen Menschen, Kulturen und Lebensweisen sowie gegenüber behinderten Menschen und 2. der Ausbildung von geistigen und körperlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten insbesondere zum Erwerb von Wissen und Können, einschließlich der Gestaltung von Lernprozessen.

 

Der sächsische Bildungsplan ist die Grundlage für die Gestaltung der pädagogischen Arbeit und dient den pädagogischen Fachkräften als Leitfaden. In ihm finden sich die Inhalte des achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und des sächsischen Kindertagesstättengesetzes (SächsKitaG) wieder. Unter Beachtung der grundsätzlichen Einstellung der Familie und dem Bewusstsein, dass die Verantwortung zur Bildung, Erziehung und Betreuung bei den Eltern liegt, ergänzt und unterstützt das pädagogische Fachpersonal die Eltern bestmöglich in ihrem Auftrag.

 

Wir handeln zeitgemäß und berücksichtigen den Wandel der Gesellschaft. Um dem hohen Anspruch auf Qualität der außerfamiliären Betreuung und Erziehung gerecht zu werden, vermitteln wir durch unsere Bildungs- und Erziehungsziele in Zusammenarbeit mit den Eltern die notwendigen Basiskompetenzen für die ganzheitliche Entwicklung der Kinder zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Für die Erfüllung unserer Aufgaben und Ziele arbeiten wir mit verschiedenen Diensten, Ämtern und fachlichen Einrichtungen zusammen, deren Tätigkeit in einem sachlichen Zusammenhang mit den Aufgaben unserer Einrichtung steht.

 

Neben dem SGB VIII, dem SächsKitaG und dem sächsischen Bildungsplan sind folgende gesetzliche Grundlagen für unsere pädagogische Arbeit von Bedeutung.

  • das Landesjugendhilfegesetz
  • das Gute-KiTa-Gesetz
  • die Kinderrechtskonvention
  • die Empfehlungen des sächsischen Staatsministeriums für Soziales (SMS) zu den räumlichen Anforderungen und zum Qualitätsmanagement in Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen
  • die SächsZuErstVO
  • die SächsIntegrVO
  • die SächsQualiVO
  • Handreichung zur „Förderrichtlinie zum Ausbau von Ganztagsangeboten
  • Vorschriften des öffentlichen Gesundheitsdienstes, des Brandschutzes und der Bauaufsicht in der jeweiligen gültigen Fassung
  • Vorschriften zur Einhaltung und Gewährung des Datenschutzes nach DSGVO
  • die konzeptionellen Grundsätze des Situationsansatzes

Kontakt

Sie haben Fragen? Rufen sie an!

 

Stadtverwaltung Leisnig 

Markt 1 

04703 Leisnig

 

Telefon: 034321 -  6660

E-Mail:

 

 

Öffnungszeiten
Alle Kindertagesstätten haben täglich (Mo. - Fr.) von 6:00 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet