Die Zusammenarbeit mit Kindern und Eltern

Die Zusammenarbeit mit den Kindern und ihren Eltern war und ist im Kinderhaus ein wichtiger Faktor, um Veränderungen zu ermöglichen. Seit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) am 01. Januar 2012 hat dies auch Auswirkungen auf die pädagogische Arbeit in der Einrichtung.

 

Beteiligung von Kindern
Wir sehen Kinder als kompetente kleine Menschen, die in der Lage sind, ihren Alltag eigenständig zu gestalten. Wir trauen den Kindern etwas zu, nehmen sie ernst und begegnen ihnen mit Achtung, Respekt und Wertschätzung. Die Kinder lernen, sich eine Meinung zu bilden, um diese im Gruppenverband und gegenüber den pädagogischen Fachkräften zu äußern. Dabei ermutigen wir die Kinder, ihre Bedürfnisse in Wort zu fassen, z. Bsp.: indem wir Fragen stellen.

 

Ziel ist es, ein Klima des gegenseitigen Vertrauens zwischen Eltern, Kind und Mitarbeitern zu schaffen. In der täglichen pädagogischen Arbeit wird ein Umfeld geschaffen, in welchem eine Beteiligung der Kinder erwünscht ist, ermöglicht und unterstützt wird.

 

Neben den bestehenden Gremien, Pädagogenteam und Elternrat wird den Kindern die Möglichkeit gegeben, einen Kinderrat mit Vertretern aller Gruppen einzurichten. Mit dem Einsatz pädagogischer Mittel, z. Bsp.: in einer Kinderkonferenz, unterstützen die Erziehrinnen die Kinder, geeignete Vertreter zu finden und zu stärken.

 

In einem festgelegten Rhythmus kommen die Vertreter dann als Kinderrat zusammen, bearbeiten gemeinsam anliegende Themen, beziehen Stellung und formulieren verschiedene Anliegen.Diese Anliegen werden vollumfänglich wahrgenommen und durch die gruppenführenden Erzieherinnen bzw. die Einrichtungsleitung an das Pädagogenteam und die Elternvertretung herangetragen.

 

Beteiligung von Eltern
Die Eltern tragen die Hauptverantwortung für die Bildung und Erziehung ihres/r Kindes/r. Sie sind die ersten und wichtigsten Bezugspersonen. Wir nehmen sie in ihrer Elternkompetenz ernst, unterstützen und wertschätzen sie.

 

Über Entwicklungsgespräche und weitere institutionalisierte Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen der Elternarbeit, wird eine kontinuierliche Reflexion zum Erreichen einer offenen und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Hort, Kindern und Eltern sowie die aktive Möglichkeit für Beteiligung und Beschwerde bzw. konstruktiver Kritik gesichert. Für eine Weiterentwicklung des Kinderhauses und die Vertretung der Belange der
Eltern wird jährlich ein Elternrat gewählt. Dieser unterstützt das pädagogische Team auch bei der Planung und Durchführung von Festen und wird in regelmäßigen Sitzungen über verschiedene Entwicklungen und Planungen informiert.

 

Beschwerdemanagement
Über die Beteiligung im Kindergarten- und Hortalltag hinaus haben alle Kinder und Eltern das Recht, sich mit Hinweisen, Anregungen und Ideen an die pädagogischen Fach- und Führungskräfte sowie die Elternvertreter zu wenden. Diese Kontaktaufnahmen in jeglicher Form drücken den Wunsch nach Veränderung aus. Dazu sind in unserem Haus entsprechende Möglichkeiten zur Aufnahme dieser Wünsche geschaffen (Wunschkasten neben der Küchentür, Mailpostfach, tägliche Erreichbarkeit der Gruppenerzieherin und der Einrichtungsleitung.) Die Eltern werden von den Teammitgliedern ermuntert, Kritik zu üben und Verbesserungsvorschläge abzugeben.

 

Das „Wunschmanagement“ zeichnet sich dadurch aus, dass jegliche Formen von Wünschen zugelassen werden. Damit soll der erste Druck (Belastung) abgebaut werden. Nun beginnt ein Prozess, in dem Lösungen erarbeitet und überprüft werden. Dieser Prozess benötigt Zeit und Mut zum Perspektivwechsel aller Beteiligten.

 

Grundsätze:

  1. Jede pädagogische Fachkraft ist verpflichtet, alle Wünsche von Eltern und Kindern aufzunehmen.
  2. Wünsche, die die pädagogische Fachkraft selbst lösen kann, werden von ihr gelöst. Ist eine Lösung nicht möglich, erstellt sie einen Gesprächsvermerk mit Datum, Namen und Beweggrund, den eventuellen Lösungsvorschlägen bzw. bereits eingeleiteter Maßnahmen und reicht ihn weiter an den oder die Adressaten des Wunsches bzw. die Einrichtungsleitung.
  3. Die pädagogische Kraft, die den Wunsch entgegengenommen hat, bleibt bis zur Lösung in der Verantwortung der Rückmeldung.
  4. Der Prozessverlauf wird dokumentiert und dient der Erfassung des Wunsches, der Vereinbarung einer Zielstellung und der zeitnahen Korrektur.
  5. Die Eltern werden in regelmäßigen Abständen auf die Handhabung des „Wunschmanagements“ hingewiesen.
  6. Mögliche Ausdrucksformen für Wünsche:
  • Schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail
  • Mündlich im persönlichen Gespräch oder per Telefon

 

Wünsche von allgemeinem Interesse werden im Kinder- und Elternrat besprochen und die Ergebnisse für alle Eltern in Elternbriefen veröffentlicht.