Hausordnung

Kindertagesstätte
“Haus der kleinen Füße“ Polkenberg


Mit Abschluss des Betreuungsvertrages und dem Besuch der Kita verpflichten sich Eltern und Besucher zur Einhaltung der Hausordnung.

 

Öffnungszeiten:

Die Einrichtung ist täglich von 6.00-16.30 Uhr geöffnet.

 

Überschreiten Sie die Betreuungszeiten nicht.


Beim Fernbleiben von der Kita ist das Kind bis 7.30 Uhr zu entschuldigen (034321/13701).


Beim Bringen und Abholen legen wir Wert darauf, dass uns das Kind begrüßt und sich am Nachmittag wieder verabschiedet.


Bevor das Kind die Einrichtung verlässt, sollte es sein Spielzeug aufgeräumt haben.

 

Schließzeiten:

Zwischen Weihnachten und Neujahr bleibt die Einrichtung geschlossen, sowie Freitag nach Christi Himmelfahrt.


Beachten Sie die Aushänge wegen anderer Termine.

 

Krankheiten:

Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes werden nur Kinder im gesunden Zustand betreut.


Bei auftretenden Infektionskrankheiten (Grippe, Durchfall, Erbrechen…), ist die Einrichtung zu informieren.


Bei Verdacht auf Fieber sind die Erzieher zum Fiebermessen berechtigt.


Bei dringenden medizinischen Leistungen erfolgt eine Erstversorgung in der Einrichtung und die Sorgeberechtigten werden informiert.


Medikamente werden nur mit medizinischem Attest an chronisch kranke Kinder verabreicht.


In unserer Einrichtung werden nur Kinder mit bestehendem Masernschutz betreut.

 

Kleidung:

Da eine kindgerechte Förderung gewährleistet werden soll und die Kinder auch in der Natur spielen, sollte stets Wechselkleidung bereit liegen. Diese ist mit Namen zu versehen.


Unterlassen Sie bitte folgendes:

  • das Tragen von Halsketten
  • Kordeln in Kleidungsstücken
  • lange Schnürsenkel
  • Clogs als Schuhwerk, auch nicht als Hausschuh

Abholung und Aufsichtspflicht:

Die Kinder werden von uns nur mit Vollmacht an nichterziehungsberechtigte Personen übergeben.


Das Kind wird nicht an Personen übergeben, die offensichtlich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen.


Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übergabe an eine Erzieherin und endet mit der Abholung. Bei Festen und Feiern obliegt die Aufsichtspflicht den Eltern.

 

Sonstiges:

Die Außentüren sind immer geschlossen zu halten.


Das Fotografieren oder Filmen fremder Kinder durch Eltern ist nicht gestattet.


Die Einrichtung übernimmt keine Haftung für mitgebrachtes Spielzeug.


Jedes Kind soll 14 Tage zusammenhängend Urlaub nehmen.


Es besteht ein Rauch- und Alkoholverbot.


Das Betreten der Gruppenräume ist für die Eltern aus hygienischen Gründen untersagt.